Hundehaltung in Unterengstringen
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden Diese führen ein eigenes Hunderegister, melden jährlich die gehaltenen Hunde an die zuständigen kantonalen Behörden und erheben die jährlichen Hundeabgaben.
Einzuhaltende Fristen
- Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen innerhalb von 10 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Einwohnerkontrolle angemeldet werden.
- Halterwechsel oder der Tod eines Hundes müssen ebenfalls innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden.
Digitale Anmeldung oder Abmeldung
Die An- oder Abmeldung können Sie bequem online durchführen.
Persönliche Anmeldung oder Abmeldung
Wenn Sie den Hund lieber persönlich an- oder abmelden möchten, dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Persönlicher Ausweis (ID / Pass)
- Heimtierausweis (falls der Hund noch nicht in der AMICUS-Datenbank registriert ist)
- Ausbildungsnachweise (falls vorhanden)
- Anmeldegebühr: CHF 10.--
Kosten und Versicherung
- Die jährliche Hundeabgabe beträgt CHF 155.-- pro Hund. Diese wird jeweils bis Ende März in Rechnung gestellt.
- Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens einer Million Franken. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Grösse und Rasse.
Änderung der Kontaktdaten
Änderungen von Namen und Adressen müssen der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde mitgeteilt und gleichzeitig in der AMICUS-Datenbank geändert werden.
Hundehalter-Kurse
Weitere Informationen zu den neuen Kursanforderungen finden Sie auf der Webseite des Veterinäramts ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Amicus Halter-ID (Kundenkonto) anfordern
Um sich bei Amicus zu registrieren, benötigen Sie eine Halter-ID. Diese können Sie einfach telefonisch oder per E-Mail bei der Einwohnerkontrolle anfordern. Allgemeine Informationen zum Amicus finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Ihr Login wird Ihnen dann innerhalb von 5 - 10 Arbeitstagen direkt von der Amicus-Datenbank per Post zugeschickt.
Helpdesk Amicus: www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., 0848 777 100, info@amicus.ch
Wichtige Hinweise
Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Alle weiteren relevanten Bestimmungen finden Sie auf der Webseite des Veterinäramts ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gesetzliche Grundlagen
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |