Individuelle Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Der Online-Rechner für den Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Ab dem 1. Januar 2021 liegt die Verantwortung der individuellen Prämienverbilligung direkt bei der SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steuern | 043 343 20 30 | steuern@unterengstringen.ch |