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Revision Bau- und Zonenordnung

Der Gemeinderat Unterengstringen hat mit dem Entwicklungskonzept die Weichen gestellt, um im Jahr 2023 mit der Revision der Nutzungsplanung Unterengstringen starten zu können. Mit dem Beschluss Nr. 60 vom 6. Februar 2023 entschied sich der Gemeinderat für die Zusammenarbeit mit dem Fachbüro Suter Wild von Känel AG.

Der Prozess für die Revision der Bau- und Zonenordnung hat im Februar 2023 gestartet. Aktuell erarbeitet das Planungs-Team die entsprechenden Unterlagen. Die Bevölkerung wird mit Vertretern aus der Kerngruppe sowie der Baukommission aktuell in drei Arbeitsgruppen zu den Themen "Masterplan Zürcherstrasse/Zentrum", "Erstellen Richtlinien Quartiere Ost/West und Hang" sowie "Mobilität/Verkehr" miteinbezogen.

Die erarbeiteten Dokumente zur BZO-Revision werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können allfällige Einwendungen eingereicht werden. Es ist geplant, die BZO-Revision an der Gemeindeversammlung im Dezember 2024 zu behandeln.

Unter dieser Rubrik werden regelmässig Änderungen im Prozess aufgeschaltet.

Mehrwertausgleich

Mit der letzten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetztes (RPG; in Kraftsetzung per 1. Mai 2014) werden die Kantone verpflichtet, einen Ausgleich der planungsbedingten Mehrwerte von mindestens 20% zu regeln (Art. 5 Abs. 1bis RPG). Dadurch soll ein angemessener Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen entstehen, gewährleistet werden.

Der Kantonsrat ist dieser Aufforderung mit dem Mehrwertausgleichgesetz (MAG) nachgekommen, welches am 28. Oktober 2019 erlassen wurde. Um das Gesetz durch den Regierungsrat in Kraft setzen zu können, wurde die zugehörige Verordnung (MAV) erarbeitet. Diese wurde vom Regierungsrat mit Beschluss vom 30. September 2020 erlassen. Gesetz und Verordnung traten auf den 1. Januar 2021 in Kraft. MAG und MAV nehmen Bezug auf den Planungsmehrwert, der im Rahmen der Planungsmassnahmen entsteht. Gemeint sind Planungen im Sinne des RPG, und zwar solche, welche auf Stufe der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks ("Ausübung der zulässigen Bodennutzung" im Sinne Art. 14 Abs. 1 RPG und § 1 PBG) festlegen.

Auswirkungen auf kommunaler Ebene

Gemäss MAG sind die Zürcher Gemeinden verpflichtet, bis spätestens 1. März 2025 auf kommunaler Ebene eine entsprechende Regelung in ihren Bau- und Zonenordnungen (BZO) aufzunehmen. Allerdings bedeutet dies, dass jene Gemeinden, die per 1. Januar 2021 noch keine kommunale Regelung in ihrer BZO festgesetzt haben, keine Mehrwertabgabe erheben dürfen, bis sie ihre eigene BZO revidiert haben. Dies gilt auch für eine Mehrwertabgabe im Rahmen von städtebaulichen Verträgen, da auch diese mit Inkrafttreten des MAG eine Festlegung in der BZO erfordern. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgabe gilt die BZO zu ergänzen.

Der Gemeinderat Unterengstringen hat mit Beschluss Nr. 192 vom 5. Juni 2023 den Mehrwertausgleich als Teil-Revision der BZO genehmigt. Die Akten (Änderung BZO um neue Ziffer 4a, Erläuternder Bericht und das Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds) liegen vom 8. Juni bis 7. August 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Hochbau auf. Allfällige Einwendungen wären in schriftlicher Form bis 7. August 2023 an den Gemeinderat Unterengstringen zu richten. Geplant ist es, den Mehrwertausglich an der Gemeindeversammlung im Dezember 2023 zu behandeln.