Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 - 2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf Sonntag, 28. Februar 2027, festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027, stattfinden.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 24. November 2026, um 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang könnten bei der Abteilung Präsidiales gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wählbar ist gemäss Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Unterengstringen unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Wahlvorschläge werden am Montag, 7. Dezember 2026, im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, bis zum Montag, 14. Dezember 2026 um 18.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen, sowie neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können hier heruntergeladen sowie im Gemeindehaus am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.