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Abstimmungen und Wahlen

Informationen

Datum
28. Februar 2027
Lokalität

Gemeindehaus Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen

Kontakt
Abteilung Präsidiales
Beschreibung

Am 28. Februar 2027 wählt die Stimmbevölkerung die Friedensrichterin bzw. den Friedensrichter für die Amtsdauer 2027 - 2033. Die Wahlanordnung wurde am 15. Oktober 2026 amtlich publiziert.

Als Friedensrichter-/in ist jede Person wählbar, die im Kanton Zürich angemeldet und stimmberechtigt ist.

Für die Wahl des Friedensrichters bzw. der Friedensrichterin werden leere Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Wer auf dem Beiblatt aufgeführt werden will, muss einen Wahlvorschlag einreichen. Für die Wahl in ein Amt ist die Teilnahme am Vorverfahren nicht zwingend. Erwartungsgemäss sind aber die Wahlchancen derjenigen Kandidierenden höher, die im Vorverfahren vorgeschlagen und somit offiziell bekanntgegeben wurden.

Die Originale müssen in Papierform bis spätestens am Dienstag, 24. November 2026, 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen, eingetroffen sein.

Weitere Hinweise und gesetzliche Vorgaben zum Einreichen eines Wahlvorschlags finden Sie im Formular selbst oder untenstehend im Dokument "Hinweise und Vorgaben zur Einreichung eines Wahlvorschlages".

Zugehörige Objekte

Name Download
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter/in (PDF, 111 kB) Download 0 Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter/in
Formular für Unterschriftensammlung (PDF, 99 kB) Download 1 Formular für Unterschriftensammlung
Hinweise und Vorgaben zur Einreichung eines Wahlvorschlages (PDF, 96 kB) Download 2 Hinweise und Vorgaben zur Einreichung eines Wahlvorschlages