Wegzug von Unterengstringen
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Der Wegzug aus Unterengstringen ist frühestens einen Monat vor, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle (Schaltervorsprache) bzw. für Umzüge innerhalb vom Kanton Zürich über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden und folgende Dokumente mitzubringen oder einzusenden:
Schweizerische Staatsangehörige
- Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
- Militärdienstpflichte beachten bitte die Vorgaben vom Amt für Militär und Zivilschutz www.amz.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
Falls Sie die Schweiz definitiv verlassen, setzen Sie sich bitte im Voraus rechtzeitig mit dem Steueramt und der Einwohnerkontrolle in Verbindung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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