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Fischerpatent

Fischergebiet
 

Das Angelrecht erstreckt sich auf beide Flussufer vom km 8,050 bis km 8,700, d.H. von 200m oberhalb der Strassenbrücke (Gemeindegrenze linkes Ufer beim Beginn des Auenwäldli) bis ca. 450m unterhalb der Strassenbrücke (Gemeindegrenze linkes Uger bzw. auf der Höhe der Liegenschaft Dezimo am Chlosterweg - rechtes Ufer). Ausgeschlossen ist das Gebiet des Kloster Fahrs.

Regeln und Schonzeiten
 

Die allgemeinen Regeln und die Schonzeiten der Fische können Sie unserer Jahresbewilligung entnehmen oder online nachschauen.

Bewilligung erhalten
 

Voraussetzungen:

- Einwohner/in von Unterengstringen
- Mindestens 18 Jahre alt
- Die Karte wird erst ab dem 3. Sonntag im März herausgegeben und muss spätestens am 31. Oktober wieder abgegeben werden

Um in der Gemeinde Unterengstringen zu fischen, benötigt jeder Fischer eine Jahresbewilligung des Fischervereins Kloster Fahr. Um diese zu erhalten, benötigen wir von Ihnen ein gültiges Ausweisdokument (Pass oder ID) und den Sachkundenachweis "SaNa" (hier finden Sie Informationen, wie Sie den Ausweis erwerben können). Sie können nach Vorzeigen der genannten Dokumenten, das Patent bei der Einwohnerkontrolle Unterengstringen gegen eine Gebühr von CHF 5.00 beziehen.

Zugehörige Objekte