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Teilrevision Bau-und Zonenordnung Gemeinde Unterengstringen "kommunaler Mehrwertausgleich" – Genehmigung

28. März 2024
Amtliche Publikation

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Unterengstringen haben an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Unterengstringen (BZO) "kommunaler Mehrwertausgleich", wird festgesetzt.
  2. Der Erläuterungsbericht, dat. 30. August 2023 gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) mit dem integrierten Kapiteln zum Ergebnis der Mitwirkung und Anhörung wird zur Kenntnis genommen.
  3. Das Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds datiert vom 30. August 2023 wird genehmigt und festgesetzt.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-ARE 24-0023 vom 19. März 2024 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Unterengstringen "kommunaler Mehrwertausgleich", genehmigt.              

Die Unterlagen liegen ab dem 28. März 2024 während 30 Tagen während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen, zur Einsicht auf (§5 Abs. 3 PBG).

Rechtsmittel: Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Unterengstringen