Gesundheit
Unterengstringen ist Trägergemeinde der Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal, der Spitex rechts der Limmat sowie vom Zweckverband Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen und dem Spitalverband Limmattal. In diesen Institutionen erhalten Personen mit gesundheitlichen Problemen Beratung und Betreuung.
- Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes LimmattalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- LebensmittelkontrolleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Spitex rechtes LimmattalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Seniorenzentrum "Im Morgen"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Spital LimmattalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Invalidität, SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Alkohol- und Suchtprobleme beim blauen Kreuz ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die wichtigsten Notfallnummern finden Sie hier.
Kontakt
Grossächerstrasse 21
8104 Weiningen
Tel. 043 455 10 17
Fax 043 455 10 11
beratung@gesundheit-limmattal.ch
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Dorfstrasse 13
Postfach 21
8103 Unterengstringen
Tel. 043 343 20 30
sozialedienste@unterengstringen.ch
Individuelle Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Der Online-Rechner für den Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Ab dem 1. Januar 2021 liegt die Verantwortung der individuellen Prämienverbilligung direkt bei der SVA ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Krankenversicherungspflicht
Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetztes über die Krankenversicherungspflicht (KVG) ist die Krankenkassenversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb wird sie auch obligatorische Grundversicherung genannt.
Wenn Sie neu in der Schweiz leben und arbeiten, müssen Sie zwingend in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden.
Für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht ist in Unterengstringen die Einwohnerkontrolle zuständig. Der Versicherungsnachweis (Krankenkasse-Karte oder Krankenkasse-Police) ist bei der Anmeldung in Unterengstringen unserer Einwohnerkontrolle vorzuweisen.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Nur wenige Personengruppen sind von der obligatorischen Krankenversicherungspflichtig ausgenommen. In einigen Fällen kann ein Gesuch um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht bei der SVA Zürich gestellt werden.
Informationen und das Online-Gesuchsformular zur Befreiung von der Versicherungspflicht finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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