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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden die Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden muss, wird ein Handlungsfähigkeitszeugnis benötigt. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen oder untenstehend online bestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) mitzubringen.

Bitte beachten Sie
 

Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses kann 2 - 3 Arbeitstage in Anspruch nehmen, da eine Abklärung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon vorgenommen werden muss.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.