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Zuzug nach Unterengstringen

Neu zugezogen? Herzlich willkommen in unserer Gemeinde!

Nach Ihrem Zuzug melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an. Dies können Sie bequem online über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erledigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuvor bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden müssen.


In folgenden Fällen ist eine Anmeldung über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nicht möglich
 


Bitte bringen Sie folgende benötigte Unterlagen mit

Schweizer Staatsangehörige
 

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag, bei Untermiete: Untermietvertrag und zusätzlich das Einverständnis der Wohnungsverwaltung oder Einzugsanzeige, Kaufvertrag
  • Krankenkassennachweis (Versicherungskarte oder Versicherungspolice)
  • Sorgerechtsnachweis bei minderjährigen Kindern (bei getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern oder bei alleinigem Sorgerecht)
  • Anmeldegebühr von CHF 40.– pro erwachsene Person
     

Ausländische Staatsangehörige
 

  • Reisepass im Original (bei EU- / EFTA-Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte im Original)
  • Ausländerausweis im Original (sofern vorhanden)
  • Mietvertrag, bei Untermiete: Untermietvertrag und zusätzlich das Einverständnis der Wohnungsverwaltung oder Einzugsanzeige, Kaufvertrag
  • Krankenkassennachweis (Versicherungskarte oder Versicherungspolice)
  • Geburtsurkunden aller anzumeldenden Personen (international oder in Deutsch übersetzt)
  • Heiratsurkunde international oder in Deutsch übersetzt (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil international oder in Deutsch übersetzt (falls Sie geschieden sind)
  • Sorgerechtsnachweis bei minderjährigen Kindern (bei getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern oder bei alleinigem Sorgerecht)
  • Anmeldegebühr von CHF 40.– pro erwachsene Person
  • Zusätzliche Gebühren Migrationsamt (je nach Aufenthaltstitel)
     

Ausländische Staatsangehörige, die aus dem Ausland zuziehen benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden)
  • Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige; unbefristet / mehr als 3 Monate gültig)
  • Studienbestätigung (für Studierende)
  • Gebühr für das Gesuch einer Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt


Meldeverfahren für EU- / EFTA-Staatsangehörige
 

EU- / EFTA-Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten und einen befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten haben, müssen durch ihren Arbeitgeber beim Amt für WirtschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Rahmen des Meldeverfahrens gemeldet werden.

Eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle sowie die Beantragung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung sind erst möglich, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder eine Dauer von mindestens vier Monaten umfasst.


Anmeldung Hund
 

Alle Informationen zur Anmeldung von Ihrem Hund finden Sie hier.

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