Gastwirtschaftspatent
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesuch für die Patenterteilung finden Sie untenstehend in den Publikationen.
Das Patentgesuch benötigt folgende Beilagen:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Strafregisterauszug
- Miet-/Pachtvertrag
- Kopie Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis)
Der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Vorschriften muss direkt mit der Bauabteilung Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeilichen Vorschriften steht Ihnen das Kantonale Labor Zürich gerne zur Verfügung.
Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z.B: ruhiges Speiselokal in Pubbetrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt auf.
Das Patentgesuch ist schriftlich mit allen Unterschriften mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme der Kanzlei einzureichen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Kanzlei | 043 343 20 30 | info@unterengstringen.ch |