Identitätskarte / Pass
Für die Beantragung einer Identitätskarte können Sie persönlich am Schalter unserer Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Kinder und Jugendliche müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Kinder ab 7 Jahre müssen das Antragsformular selbst unterschreiben, Minderjährige benötigen zusätzlich die Unterschriften beider erziehungsberechtigten Personen.
Bitte bringen Sie folgende benötigte Dokumente mit
- Die zu ersetzende Identitätskarte
- Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), auch in elektronischer Form möglich
- Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile, sofern nicht ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Erscheint nur ein Elternteil persönlich, muss die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils mittels des Formulars "Zustimmung der Eltern bei Kindern und Jugendlichen" vorgelegt werden
- Wenn Sie kürzlich eingebürgert wurden, bringen Sie bitte Ihren Ausländerausweis oder Ihr heimatliches Reisedokument mit
Das Foto muss die Ansprüche gemäss FotomustertafelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfüllen.
Haben Sie Ihre Identitätskarte verloren?
Falls Sie die Identitätskarte verloren haben, benötigen wir ausserdem eine polizeiliche Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle sowie ein Ausweisdokument zur Identifikation.
Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen und betragen
- CHF 70.00 für Erwachsene (10 Jahre gültig)
- CHF 35.00 für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (5 Jahre gültig)
Die Identitätskarte erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen per Einschreiben nach Hause.
Benötigen Sie auch einen Pass?
Der Antrag für den Reisepass kann nicht bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Für einen Pass wenden Sie sich bitte an das Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Möchten Sie das kostengünstige Kombiangebot (Pass und Identitätskarte zusammen)? Bitte beachten Sie, dass der Antrag ebenfalls direkt beim Passbüro Zürich erfolgen muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Neue biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 ist die Identitätskarte neu auch als biometrische ID mit Datenchip erhältlich. Die biometrische Identitätskarte kann ausschliesslich beim Passbüro Zürich beantragt werden. Die Gebühr bleibt unverändert.
Die Einführung der biometrischen Identitätskarte bedeutet nicht, dass die bisherige Identitätskarte abgeschafft wird. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin wählen zwischen einer ID mit Datenchip oder ohne. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip müssen nicht erneuert werden. Sie bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig – auch für Reisen in die EU.
Der Bund empfiehlt Personen, die ihre Identitätskarte für Reisen innerhalb der EU verwenden möchten, die neue biometrische Identitätskarte. Wer die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigt, kann weiterhin die nicht-biometrische Identitätskarte wählen.
Wie lange neu ausgestellte nicht-biometrische Identitätskarten für Reisen in die EU gültig bleiben, hängt vom Inkrafttreten des angepassten Freizügigkeitsabkommens mit der EU („Bilaterale 3“) ab.
Weitere Informationen zur neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip ab 2. November 2026 finden Sie unter nachfolgenden Links:
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Passbüro Zürich (PDF, 112 kB) | Download | 0 | Passbüro Zürich |
| Kriterien Foto für Identitätskarte (PDF, 1.46 MB) | Download | 1 | Kriterien Foto für Identitätskarte |
| Zustimmung Eltern bei Kindern und Jugendlichen (PDF, 123 kB) | Download | 2 | Zustimmung Eltern bei Kindern und Jugendlichen |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |