Ratenzahlung / Stundung für die definitive Steuerrechnung
Können Sie die definitive Steuerrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen bezahlen, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen. Senden Sie uns bitte per E-Mail an steuern@unterengstringen.ch oder auf dem Postweg eine Anfrage. Grundsätzlich gewähren wir für das Vorjahr maximal sechs monatliche Raten und für Vorvorjahre maximal drei monatliche Raten. Nach Prüfung Ihres Gesuchs erhalten Sie eine entsprechende Antwort. Sofern bereits ein Zahlungsbefehl für die betreffende Forderung ausgestellt wurde, treten wir nicht mehr auf Ratenzahlungs- oder Stundungsgesuche ein.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuern | 043 343 20 30 | steuern@unterengstringen.ch |