Grundstückgewinnsteuern
Haben Sie eine Liegenschaft erworben oder erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft? Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen von Liegenschaften möglicherweise anfallenden Grundstückgewinnsteuern. Anfragen betreffend provisorische Grundstückgewinnsteuerberechnungen nehmen wir nur auf schriftlichem Weg (per E-Mail oder Briefpost) und unter Beilage des entsprechenden Kaufvertragsentwurfes entgegen.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuern | 043 343 20 30 | steuern@unterengstringen.ch |