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Einreichen der Steuererklärung

Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen. Der Versand der Steuererklärung erfolgt jeweils bis Ende Januar des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres durch das Gemeindesteueramt. Falls Sie die Unterlagen bis Mitte Februar noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht bis am 31. März einreichen. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, reichen Sie bitte innerhalb dieser Frist ein Fristerstreckungsgesuch ein. Diese kann bis maximal zum 30. November verlängert werden.

Um den papierlosen Steuererhebungsprozess (PSP) fördern zu können, bitten wir Sie, Ihre Steuererklärung mithilfe Ihres Zugangscodes online über die Webseite des kantonalen Steueramts Zürich auszufüllen. Ansonsten besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Steuererklärung offline über das PrivateTax-Programm auszufüllen. Reichen Sie hierfür die ausgedruckte Steuererklärung mit allen gedruckten Originaldokumenten ein.

Für die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verweisen wir hier auf die geltenden Bestimmungen des kantonalen Steueramtes.

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