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Aufhebung kantonaler Gestaltungsplan "Kiesabbaugebiet Rüti" - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG

21. August 2026
Amtliche Publikation

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 18. August 2026 verfügt:

  1. Der Entwurf für die Aufhebung des kantonalen Gestaltungsplans "Kiesabbaugebiet Rüti" wird vom 21. August bis zum 19. Oktober 2026 öffentlich aufgelegt. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.
  2. Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Unterengstringen, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen sowie der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (4. Stock) statt. Zudem werden sämtliche Unterlagen auf der Internetseite des Amts für Raumentwicklung unter www.are.zh.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in der Rubrik "Aktuell/Öffentliche Planauflage" aufgeschaltet.
  3. Während der Auflagefrist kann jedermann zur Vorlage Einwendungen erheben.
    Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis 19. Oktober 2026 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.

Baudirektion Kanton Zürich