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Genehmigung Revision kommunaler Richtplan Verkehr

23. Juli 2026
Amtliche Publikation

Die Gemeindeversammlung Unterengstringen setzte mit Beschluss vom 24. September 2025 eine Revision der kommunalen Richtplanung fest. Gegen diesen Beschluss wurden gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Dietikon vom 28. November 2025 keine Rechtsmittel eingelegt. Die Revision der kommunalen Richtplanung wird genehmigt.

Die Revision des kommunalen Richtplan Verkehr umfasst folgende Bestandteile:

  • Kommunaler Richtplan "Strassen / öffentlicher Verkehr" Mst. 1:5000 vom 24. September 2025
  • Kommunaler Richtplan "Fuss und Veloverkehr / Öffentliche Bauten und Anlagen" Mst. 1:5000 vom 24. September 2025
  • Bericht zum kommunalen Richtplan mit Festlegungen und Erläuterungen nach Art. 47 RPV vom 24. September 2025
  • Bericht zur Mitwirkung vom 24. September 2025

Folgende Unterlagen werden mit dieser Publikation aufgehoben:

  • Kommunaler Gesamtplan (Verkehrsplan und Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen) vom 14. Juni 1983

Planauflage

Die Verfügung steht zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 24. September 2025 und allen genehmigten Unterlagen ab Datum der Publikation während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Unterengstringen, Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen und der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsichtnahme offen.

Rechtsbehelfe

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 25 VRG).