Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Unterengstringen
Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet Unterengstringen
Der Gemeinderat hat mit Präsidialverfügung Nr. 191 vom 21. Juli 2026 ein Feuerverbot sowie ein Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet Unterengstringen erlassen.
Die entsprechende Verfügung ist auf www.unterengstringen.ch/amtlichepublikationen aufgeschaltet und liegt während 30 Tagen, ab Datum dieser Publikation, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Kanzlei, zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Unterengstringen, 21. Juli 2026
Gemeinderat Unterengstringen
Zugehörige Objekte
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| Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet (PDF, 327 kB) | Download | 0 | Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet |