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Betriebs- und Benützungsreglement Gemeinde Unterengstringen

1. Februar 2024
Amtliche Publikation

Mit Beschluss Nr. 26 vom 29. Januar 2024 hat der Gemeinderat folgende fünf Betriebs- und Benützungsreglemente aufgehoben:

- Betriebsreglement Betriebskommission Unterengstringen

- Benützungsreglement Sporthalle

- Benützungsreglement Ortsmuseum

- Benützungsreglement Gemeindesaal

- Benützungsreglement Altes Schulhaus

Das Betriebs- und Benützungsreglement, welches ab dem 1. März 2024 in Kraft treten wird, regelt den Betrieb und die Benützung für alle obenerwähnten Liegenschaften sowie zusätzlich für die Schützenstube.

Die Akten liegen während der Rekursfrist zur Einsicht auf und können zu den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Kanzlei eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Datum seiner Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Angerufene Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Unterengstringen

Zugehörige Objekte

Name
Gemeinderatsbeschluss Nr. 24, Betriebsreglement ab 2024 Download 0 Gemeinderatsbeschluss Nr. 24, Betriebsreglement ab 2024
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