Tempo 30 beim Kloster Fahr signalisiert
Ab heute gilt im Innerortsbereich der Chlosterstrasse beim Kloster Fahr neu Tempo 30. Die entsprechenden Signalisationen wurden angebracht und die neue Geschwindigkeitsregelung ist damit in Kraft.
Der Einführung von Tempo 30 ging eine längere Prüfung voraus. Im Herbst 2024 reichten Einwohnende eine Petition beim Gemeinderat ein und machten auf die Verkehrssicherheit entlang der Chlosterstrasse aufmerksam. Der Gemeinderat nahm das Anliegen auf und liess die Situation gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich und einem unabhängigen Verkehrsgutachten vertieft untersuchen.
Gestützt auf die Ergebnisse beantragte die Gemeinde eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Chlosterstrasse. Während eine Temporeduktion auf den Ausserortsabschnitten derzeit nicht bewilligt werden konnte, kam die Kantonspolizei Zürich zum Schluss, dass im Bereich des Klosters Fahr aufgrund der engen Strassenverhältnisse, der eingeschränkten Sichtweiten und der Verkehrssicherheitsproblematik eine Reduktion auf 30 km/h gerechtfertigt ist.
Die entsprechende Verkehrsanordnung wurde amtlich publiziert. Mit der nun erfolgten Signalisation konnte die Massnahme nach Ablauf der Rechtsmittelfrist umgesetzt werden.
Der Gemeinderat freut sich, dass damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden auf diesem sensiblen Abschnitt verbessert werden kann, und dankt der Bevölkerung für ihr Engagement.