Gemeindeversammlungen
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative und somit das oberste Organ der Gemeinde. In der Regel finden jährlich zwei Gemeindeversammlungen statt – die Budget-Gemeinde und die Rechnungs-Gemeinde (beide sind gesetzlich vorgeschrieben).
An die Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen. Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Unterengstringen Ihren gesetzlichen Wohnsitz haben, Schweizer Bürgerin oder Bürger und mündig (volljährig & urteilsfähig) sein.
Die Gemeindeversammlung entscheidet über:
- den Voranschlag (das Budget)
 - die Jahresrechnung
 - grössere Kredite
 - die Neufassung und Änderung von Verordnungen
 
Die Traktandenliste wird jeweils beim entsprechenden Datum veröffentlicht, sobald sie bekannt ist.
Ort
Gemeindesaal BüelBüelstrasse 15
8103 Unterengstringen
Aufgaben
Jährliche Aufgaben:
- Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr
 - Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
 - Abnahme der Jahresrechnung
 
Allgemeine Aufgaben gemäss Gemeindeordnung:
- Genehmigung von Bauabrechnungen
 - Kauf, Verkauf oder Tausch von Grundeigentum
 - Erlass von verschiedenen Verordnungen
 - Änderungen Bau- und Zonenordnung
 - Vorbereitung aller der Urnenabstimmungen unterstehenden Geschäfte
 
Voraussetzungen
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Unterengstringen werden jeweils mit der Weisung zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Der beleuchtende Bericht über die an der Versammlung zu behandelnden Geschäfte kann jeweils mindestens zwei Wochen im Voraus auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, den beleuchtenden Bericht bei Bedarf direkt im Gemeindehaus kostenlos zu beziehen oder bei der Gemeindeverwaltung die kostenlose Einzel- oder Dauerzustellung zu verlangen.
Nächste Versammlungen
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Letzte Versammlungen
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