Umzug innerhalb von Unterengstringen
Der Wohnungswechsel innerhalb von Unterengstringen ist innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder per eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden und folgende Dokumente sind mitzubringen bzw. zuzusenden:
Schweizerische Staatsangehörige
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Einverständnis Wohnungsverwaltung bzw. Einzugsanzeige
- Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
- Militärpflichtige beachten bitte die Angaben vom Amt für Militär und Zivilschutz www.amz.zh.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausländische Staatsangehörige
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Einverständnis Wohnungsverwaltung bzw. Einzugsanzeige
- Ausländerausweis
- Gebühr für die Mutationen beim Migrationsamt. Die Gebühren sind direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (Barzahlung oder mit EC-Karte) bzw. werden bei einer Online-Ummeldung in Rechnung gestellt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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