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Grundstückgewinnsteuern

Haben Sie eine Liegenschaft erworben oder erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft? Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen von Liegenschaften möglicherweise anfallenden Grundstückgewinnsteuern. Anfragen betreffend provisorische Grundstückgewinnsteuerberechnungen nehmen wir nur auf schriftlichem Weg (per E-Mail oder Briefpost) und unter Beilage des entsprechenden Kaufvertragsentwurfes entgegen. 

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