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Parkieren in Unterengstringen

Auf dem ganzen Gemeindegebiet Unterengstringen darf auf allen eingezeichneten weissen Zonen bis zu 5 Stunden gratis mit einem Personenwagen parkiert werden. Es ist jedoch zwingend notwendig, die Parkscheibe zu stellen! Ausgenommen von dieser 5 Stunden Regelung sind die gebührenpflichtigen Parkplätze Langwisen, Eckstein und der Gemeindeparkplatz. Genauere Informationen zu der Parksituation finden Sie in der Parkraumverordnung.

Bewilligung Gültigkeit Preis Voraussetzung
Jahresbewilligung
Anwohner

12 Monate 
unbeschränktes
Parkieren

CHF 400 Einwohner/in von Unterengstringen
Monatsbewilligung
Anwohner
1 Monat
unbeschränktes
Parkieren
CHF 40 Einwohner/in von Unterengstringen
Jahresbewilligung
Geschäftsbetrieb
12 Monate 
unbeschränktes
Parkieren
CHF 400 Firma mit Sitz in Unterengstringen
(lediglich für Firmenfahrzeuge)
Monatsbewilligung
Geschäftsbetrieb
1 Monat 
unbeschränktes
Parkieren
CHF 40 Firma mit Sitz in Unterengstringen
(lediglich für Firmenfahrzeuge)
Tagesbewilligung

1 Tag
unbeschränktes Parkieren

CHF 10 Keine Einschränkungen

Falls Sie Interesse an einer der oben genannten Bewilligungen haben sollten, können Sie diese im App "Parkingpay" lösen. Parkingpay gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Parkbewilligung selbständig zu verwalten. Mit der App können Sie zudem in den meisten Schweizer Gemeinden digital die Parkgebühr bezahlen. Hier geht es direkt zur Website von Parkingpay.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kanzlei oder verwenden Sie die "Anleitung Parkingpay", welche Sie untenstehend in den Publikationen finden.

Kontakt

Kanzlei
Dorfstrasse 13
Postfach 21
8103 Unterengstringen
Tel. 043 343 20 30
info@unterengstringen.ch
Polizei rechtes Limmattal
Grossächerstrasse 21
8104 Weiningen
Tel. 044 750 99 00
Fax 044 750 99 09
rechteslimmattal@kompol.zh.ch

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