Aufhebung des Feuerverbots auf dem Gemeindegebiet Unterengstringen
Mit Präsidialverfügung 206 vom 27. August 2026 wird das generelle Feuerverbot sowie das Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet Unterengstringen aufgehoben.
Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Die entsprechende Verfügung ist aufgeschaltet und liegt während 30 Tagen, ab Datum dieser Publikation, bei der Gemeinde, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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| Aufhebung Feuerverbot und Feuerwerksverbot (PDF, 597 kB) | Download | 0 | Aufhebung Feuerverbot und Feuerwerksverbot |