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Projekt "Lebendige Limmat" - Hochwasserschutz und Revitalisierung der Limmat

21. August 2026
Amtliche Publikation
Bauherrschaft Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Wasserbau, Sektion Bau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Projektverfasser Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Wasserbau, Sektion Bau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Bauvorhaben Auflage des Projektes gemäss § 30 Wassergesetz, Auflage des Gewässerraums gemäss § 21 Wasserverordnung i.V.m. § 30 Wassergesetz, Auflage der Landerwerbspläne gemäss §§ 22 ff. des Gesetzes betreffend die Abtretung von Privatrechten, Auflage des Rodungsgesuchs gemäss Art. 5 der Waldverordnung.

Die kanalisierte Limmat soll von der Stadtgrenze Zürich/Schlieren auf rund 3.2 km Länge revitalisiert und die Hochwassersicherheit verbessert werden. In dem wieder naturnahen Abschnitt wird es fünf gestaltete Erholungszonen für den Menschen geben. Diese laden zum Verweilen im und am Wasser ein. Naturfenster und ein Aussichtsturm geben Einblicke in die sensibleren natürlichen Bereiche.

Gemäss Art. 2 i.V.m. Anhang Ziff. 3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (SR 814.011) untersteht das Projekt "Lebendige Limmat" der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Untersuchungen haben ergeben, dass das Projekt mit den vorgesehenen Begleitmassnahmen umwelt­verträglich ist.

Im Zusammenhang mit dem Wasserbauprojekt "Lebendige Limmat" wird die Ausscheidung des Gewässerraumes gemäss § 21 der Wasserverordnung (LS 724.11) i.V.m. § 30 des Wassergesetzes (LS 724.1) öffentlich aufgelegt.

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ersucht an der Limmat um die Bewilligung zur definitiven Rodung von 3’538 m2 und für temporäre Rodungen 828 m2 Wald an mehreren punktuellen Standorten (insbesondere im Bereich des Gaswerkareals [Kat.-Nrn. AL8280, Stadt Zürich; 9025, 9026 und 9136, Stadt Schlieren], der neuen Flussinsel Betschenrohr [Kat.-Nrn. 5187 und 5286, Stadt Schlieren] sowie bei der Brücke Überlandstrasse [Kat.-Nrn. 6137, 6138 und 8711, Stadt Schlieren]). Als Realersatz werden in gleichem Umfang neue Weichholz- und Hartholzauenwälder angelegt bzw. die natürliche Entwicklung dazu zugelassen, insbesondere auf neu entstehenden Inseln und Uferbereichen. Die Gesuchunterlagen werden gemäss Art. 5 der Waldverordnung (SR 921.01) öffentlich aufgelegt.

Zusätzlich zur öffentlichen Planauflage bietet das AWEL der Bevölkerung an den Auflageorten Schlieren, Ober- und Unterengstringen Sprechstunden an. Der Gesamtprojektleiter des AWEL und weitere Fachspezialisten werden an den folgenden Terminen für Fragen zur Verfügung stehen:

  • Montag, 31. August 2026, 17.00 bis 19.00 Uhr:
    Altes Schulhaus, Alte Schulstrasse 9, 8103 Unterengstringen
  • Dienstag, 1. September 2026, 16.30 bis 18.30 Uhr:
    Stadthaus Schlieren, Sitzungszimmer 303, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren
  • Montag, 14. September 2026, 17.00 bis 19.00 Uhr:
    Reformiertes Kirchgemeindehaus, Goldschmiedstrasse 8, 8102 Oberengstringen

Zusätzlich werden zwei Projekt-Spaziergänge an der Limmat mit dem Fachteam angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Projekthomepage. Diese finden statt am:

  • Donnerstag, 3. September 2026, 18.30 Uhr
  • Dienstag, 15. September 2026, 18.30 Uhr

Planauflage

Die Pläne liegen in der Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen zur Einsicht auf. Ebenfalls können sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/wasserbauprojekte/lebendige-limmat.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingesehen werden.

Dauer der Planauflage

Die Projektunterlagen liegen vom Freitag, 21. August 2026, bis Montag, 28. September 2026 auf.

Rechtsbehelfe

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Einspracheberechtigt sind die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder sonst in ihren schutzwürdigen Interessen betroffene Personen einschliesslich der Standortgemeinden und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung im Doppel via die Gemeindeverwaltung, zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Wasserbau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

  • Gemeinde Oberengstringen, Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen
  • Stadt Schlieren, Bau und Planung, Bausekretariat, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren
  • Gemeinde Unterengstringen, Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen
  • Tiefbauamt Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Verzichtet ein Eigentümer auf diese Einsprache, wird angenommen, dass er mit der Abtretung einverstanden ist. Zudem anerkennt er bezüglich seiner Ansprüche die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungs­kommission zum Voraus.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Projekts darf ohne Einwilligung des Enteigners (Kanton) an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche Veränderung vorgenommen werden. In Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse am Abtretungsgegenstand sind gar keine Veränderungen erlaubt. Notfälle sind hiervon ausgenommen.

Der Enteigner haftet für Schäden, der aus den genannten Einschränkungen entsteht. Sind zwei Jahre seit der öffentlichen Bekanntmachung vergangen, ist der Grundeigentümer nicht mehr an die Einschränkungen gebunden. Werden trotz dieser Vorschriften Veränderungen am Abtretungs­gegenstand vorgenommen, sind sie bei der Berechnung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen. Ein hieraus entstandener Schaden ist dem Enteigner zu ersetzen.

Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
Abteilung Wasserbau, Sektion Bau
Walcheplatz 2
8090 Zürich