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Aufhebung der projektierten Verkehrsbaulinie, 3 / Überlandstrasse, Festsetzung (teilweise Wiedererwägung)

6. August 2026
Amtliche Publikation
Bauherrschaft Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Projektverfasser Amt für Mobilität, Neumühlequai 10, 8090 Zürich
Bauvorhaben 3 / Überlandstrasse, Abschnitt Fahrweid Hard, Kataster-Nr. 2300, 2301, 2846 und 2847, Industriezone

Die Volkswirtschaftsdirektion hat in teilweise Wiedererwägung die Festsetzung der neuen Verkehrsbaulinie VD Nr. 5338 von 3. Dezember 2010 mit Verfügung Nr. 8602 vom 9. Februar 2026 entlang der Ueberlandstrasse (Route 3) im Abschnitt Fahrweid Hard, Grundstücke Kat. Nrn. 2300, 2301, 2846 und 2847, in Unterengstringen, rückgängig gemacht. Die Verkehrsbaulinien Baulinie RRB Nr. 524/1929 bleibt in diesem Bereich rechtskräftig. Die Pläne liegen vom 6. August 2026 bis 5. September 2026 in der Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.

Gemeinderat Unterengstringen