Kopfzeile

Inhalt

Dauernde Verkehrsanordnung - Chlosterstrasse Innerortsbereich "Kloster Fahr", Temporeduktion auf 30 km/h

24. Juli 2026
Amtliche Publikation

Verkehrsanordnung 
Auf Antrag der Gemeinde Unterengstringen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: 

Unterenstringen, Chlosterstrasse
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich "Kloster Fahr" auf 30 km/h reduziert (bisher 50 generell).  

Verfügende Stelle 
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung 

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.  

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. 

Frist: 30 Tage 
Ablauf der Frist: 23. August 2026

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich  

Zugehörige Objekte

Name Download
Verfügung der Kantonspolizei Zürich - Verkehrsanordnung Chlosterstrasse (PDF, 596 kB) Download 0 Verfügung der Kantonspolizei Zürich - Verkehrsanordnung Chlosterstrasse