Aufhebung Planungszone Hanglage
Im Gebiet "Planungszone Hanglage" (Gemeinde Unterengstringen) wird für die Grundstücke gemäss Katasterauszug zur Planungszone "Hanglage" vom 27. Februar 2023 die Planungszone aufgehoben.
Planauflage
Die Verfügung steht zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. November 2025 und Katasterauszug zur Planungszone "Hanglage" ab Datum der Publikation während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinde Unterengstringen, Abteilung Hochbau, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen und der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsichtnahme offen.
Rechtsbehelfe
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 25 VRG).
Zugehörige Objekte
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| Gemeinderatsbeschluss - Planungszone Unterengstringen Zone W2L und LW1L (PDF, 834 kB) | Download | 0 | Gemeinderatsbeschluss - Planungszone Unterengstringen Zone W2L und LW1L |
| Perimeter Planungszone (PDF, 527 kB) | Download | 1 | Perimeter Planungszone |
| Aufhebung Planungszone Hanglage (PDF, 1.66 MB) | Download | 2 | Aufhebung Planungszone Hanglage |