Vorläufige Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen des Gemeinderates für die Amtsdauer 2026 - 2030
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030.
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 16. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied des Gemeinderates:
| Balmer Marcel | 1968 | Unterengstringen | Finanzdirektor | bisher | SVP |
| Della Rosa Marco | 1964 | Unterengstringen | Kirchenschreiber | neu | FDP |
| Muntwyler Urs | 1953 | Unterengstringen | pensionierter Kaufmann | bisher | FDP |
| Nydegger Markus | 1975 | Unterengstringen | Elektroinstallateur | bisher | SVP |
| Schwab Daniel | 1977 | Unterengstringen | Polizist | bisher | SVP |
| Te Yiea Wey | 1983 | Unterengstringen | Unternehmer | bisher | FDP |
Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates:
| Balmer Marcel | 1968 | Unterengstringen | Finanzdirektor | bisher | SVP |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Donnerstag, 11. Dezember 2025 um 16.00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).
Als Mitglied des Gemeinderates ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderates wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können auf der Homepage der Gemeinde Unterengstringen bezogen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 18. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Unterengstringen