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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030

16. Oktober 2025
Amtliche Publikation

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Unterengstringen den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.

Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates inkl. dessen Präsidentin / Präsident
  • 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin / Präsident
  • 5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. deren Präsidentin / Präsident

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Dienstag, 25. November 2025 um 16.00 Uhr, beim Gemeinderat, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 18. März 2026 um 16.00 Uhr, können gültige Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.

Das  Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Montag, 9. März 2026, amtlich publiziert.

Wählbar in:

  • den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Unterengstringen hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung)
  • die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Unterengstringen hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung)
  • die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Unterengstringen hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung)

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. 

Die Wahlvorschläge werden am Donnerstag, 4. Dezember 2025 im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, bis zum Donnerstag, 11. Dezember 2025 um 16.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen, sowie neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für Wahlvorschläge können unter www.unterengstringen.ch (Gemeinde => Politik => Abstimmungen und Wahlen => 8. März 2026) heruntergeladen sowie im Gemeindehaus am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Unterengstringen