Statutenrevision Zweckverband Friedhofverband - Vernehmlassung
Statutenrevision Zweckverband Friedhofverband - Vernehmlassung
Das seit dem 1. Januar 2018 gültige neue kantonale Gemeindegesetz verlangt von den Zweckverbänden die Einführung eines eigenen Haushalts mit eigener Bilanz sowie verschiedene formale Anpassungen. Dies hat zur Folge, dass alle Zweckverbände ihre Statuten bis spätestens am 1. Januar 2022 einer Revision unterziehen müssen.
Der Vorstand des Zweckverbands "Friedhofverband Weiningen" hat am 9. März 2021 einen Revisionsentwurf zuhanden der öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet. In diesem Sinne ist jedermann dazu eingeladen, sich zu dieser Revisionsvorlage zu äussern. Einwendungen und Änderungsvorschläge sind bis spätestens 23. April 2021 in schriftlicher Form an die Verbandsverwaltung des Friedhofverbands Weiningen zu übermitteln, namentlich an die Gemeindeverwaltung Weiningen, Friedhofverband, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen.
Die Revisionsunterlagen, bestehend aus den bisherigen Statuten, dem Revisionsentwurf und einer synoptischen Darstellung dieser zwei Schriften, können Sie ab den untenstehenden PDF-Dokumenten entnehmen.
Weiningen, 12. März 2021 Der Verbandsvorstand
Zugehörige Objekte
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Synoptische Darstellung.pdf | Download | 0 | Synoptische Darstellung.pdf |
Entwurf revidierte Statuten.pdf | Download | 1 | Entwurf revidierte Statuten.pdf |
Geltende Statuten.pdf | Download | 2 | Geltende Statuten.pdf |