Bestattungsamt der Kreisgemeinde Weiningen
Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte direkt an das Bestattungsamt Weiningen. Für die Anmeldung von Todesfällen muss zwingend einen Termin vereinbart werden. Das Bestattungsamt wird zusammen mit Ihnen sämtliche Vorbereitungen für eine Erdbestattung oder eine Kremation treffen.
Der Friedhof von Weiningen ist die letzte Ruhestätte für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil an der Limmat.
Der Friedhof befindet sich an abgelegener Lage oberhalb des Dorfkerns von Weiningen.
Das Bestattungsamt hat einen Leitfaden "Todesfall - wir helfen Ihnen weiter" aufgeschaltet, welcher Ihnen in den schweren Stunden eines Todefalls mit Rat zur Seite stehen kann:
Leitfaden
Kontakt
Bestattungsamt der Kreisgemeinde WeiningenBadenerstrasse 15
8104 Weiningen
Tel. 044 752 25 52
Fax 044 750 22 53
friedhof@weiningen.ch
Website
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|