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Grundstückgewinnsteuern

Haben Sie eine Liegenschaft erworben oder erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft?

Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen von Liegenschaften möglicherweise anfallenden Grundstückgewinnsteuern.

Gerne bearbeiten wir Ihre schriftliche Anfrage (per E-Mail oder Briefpost) mit Verweis auf die erworbene oder verkaufte Liegenschaft mit beigelegtem Entwurf des Kaufvertrages.

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