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Verpflichtungserklärung

Wenn Sie eine visumspflichtige Person zu Besuch in die Schweiz einladen möchten, muss diese Person vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat oder Botschaft seines Wohnortes in Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, erhält die visumspflichtige Person eine Verpflichtungserklärung. Dieses Formular muss an seinem Gastgeber in der Schweiz weitergeleitet werden. Der Gastgeber erscheint anschliessend am Schalter unserer Einwohnerkontrolle, zwecks Abklärung der finanziellen Tragbarkeit. Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verpflichtungserklärung im Original
  • persönlicher Ausweis
  • Gebühr CHF 60.00

Zudem sind folgende Unterlagen einzureichen
 

Entweder
 

Nachweis von Bankvermögen über CHF 30‘000.00 mittels aktuellen Bank- und/oder Postkontoauszug (mind. CHF 30‘000.00 pro Gast)

Oder
 

Lohnabrechnungen über die letzten 3 Monate (mind. CHF 5‘000.00/brutto) bei berufstätigen Ehepaaren benötigen wir beide Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate

Reiseversicherung mit einer Deckung von mindestens CHF 50‘000.00 (oder 30‘000 Euro). Die Versicherung muss im gesamten Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein.

Hinweis
 

Es dürfen keine Betreibungen vorhanden sein und alle fälligen Steuern müssen bezahlt sein. Der Gastgeber darf nicht fürsorgeabhängig sein.

Die Verpflichtungserklärung wird anschliessend an das Migrationsamt des Kantons Zürich weitergeleitet. Das Migrationsamt nimmt weitere Abklärungen vor und beauftragt die schweizerische Auslandvertretung das Visum auszustellen.

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