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Hunderegister der Gemeinde

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein eigenes Hunderegister, meldet jährlich die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde den zuständigen kantonalen Institutionen und verrechnet die jährlichen Hundeabgaben.
Die Anmeldung eines Hundes am Gemeindehunderegister hat innert 14 Tagen zu erfolgen. Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung folgende Unterlagen mit oder fügen Sie es bei einer online Anmeldung direkt an:

  • Persönlicher Ausweis
  • Heimtierausweis
  • Theoretischer Sachkundenachweis falls vorhanden
  • Praktische Sachkundenachweise für den Hund falls vorhanden
  • für grosse und massige Hunde (Rassentyp I) Atteste über die Hundeausbildung gemäss kantonalem Hundegesetz sofern bereits vorhanden
  • Anmeldegebühr CHF 10.00

Neue Hundehalter
 

  • Die Erstregistrierung der Hundehalterdaten erfolgt bei der Wohngemeinde (gesetzlicher Wohnsitz), wobei gleichzeitig ein AMICUS-Account eröffnet wird.
  • Die Erfassung der Hundedaten erfolgt anlässlich der "Chip"-Implantierung durch den Tierarzt.
  • Die Übernahme eines bereits im AMICUS erfassten und gechipten Hundes muss durch den Hundehalter innert 10 Tagen dem eigenen AMICUS-Account hinzugefügt werden.

Änderungen für alle Hundehalter
 

  • Änderungen von Namen und Adressen müssen der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde mitgeteilt und gleichzeitig im AMICUS-Account geändert werden.
  • Halterwechsel und Todesfall des Hundes sind der Gemeinde innert 14 Tagen zu melden und gleichzeitig im AMICUS einzutragen.
  • Die Atteste der erforderlichen theoretischen und praktischen Sachkundenachweise (Welpen-, Junghunde und Erziehungskurse) sind umgehend nach Absolvierung der Einwohnerkontrolle abzugeben (Kopie).

Hundehalter-Kurse Sachkundennachweis
 

Obwohl das Obligatorium für den theoretischen Sachkundenachweis schweizweit per 01.01.2017 abgeschafft wird, empfehlen wir Erst-Hundebesitzern, diesen Kurs trotzdem freiwillig abzulegen.

Der angefügte Flyer gibt Auskunft über die Hundehalterkurse SKN.

Auf der Homepage skn-kurse.ch kann sich der Hundehalter ganz einfach in der nach Postleitzahl sortierten Liste einen geeigneten Kurs aussuchen.

Bitte beachten Sie, dass das Absolvieren von Welpenförderungs-, Junghunde-, und Erziehungskurs, je nach Rasse und Grösse der Hunde, nach wie vor obligatorisch ist. Eine Kopie der Kursbestätigung ist der Einwohnerkontrolle einzureichen.

Helpdesk AMICUS: www.amicus.ch, 0848 777 100, info@amicus.ch

Alle wichtigen Informationen für Hundebesitzer sowie die Bestimmungen des Zürcher Hundegesetzes finden Sie auf der Webseite vom Veterinäramt Zürich.

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