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Ergänzungsleistungen

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Zusatzleistungen/Beihilfen) aus. Falls Sie mehr Informationen zu diesem Thema haben möchten, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link.

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