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Gastwirtschaftspatent

Patenterteilung


Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen möchten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen, benötigen Sie ein Gastgewerbepatent. Das Patent für einen Betrieb wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesuch für die Patenterteilung finden Sie untenstehend in den Publikationen.

Das Patentgesuch benötigt folgende Beilagen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Strafregisterauszug
  • Miet-/Pachtvertrag
  • Kopie Ausweis (Pass, ID, Ausländerausweis)

Der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung dürfen keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen. Betreffend baulichen und feuerpolizeilichen Vorschriften muss direkt mit der Abteilung Hochbau Kontakt aufgenommen werden. Betreffend lebensmittelpolizeilichen Vorschriften steht Ihnen das Kantonale Labor Zürich gerne zur Verfügung.

Sofern der Gastgewerbebetrieb neu entsteht, die Schliessungszeiten des bisherigen Betriebes geändert werden oder das Betriebskonzept des Gastgewerbebetriebes neu wird (z.B. ruhiges Speiselokal in Pubbetrieb), muss das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt auf.

Das Patentgesuch ist schriftlich mit allen Unterschriften mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme der Abteilung Kanzlei einzureichen.
 

Dauernde Aufschiebung der Schliessungsstunde
 

Die Betriebszeit von Gastwirtschaften ist zum Schutz der Bevölkerung vor Störungen der Nachtruhe auf die Zeit bis 24.00 Uhr beschränkt. Dauernde Ausnahmen von der Schliessungszeit werden deshalb nur jenen Betrieben bewilligt, welche die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht stören.

Wenn Sie eine solche dauernde Aufschiebung neu beantragen möchten, dann füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus und reichen Sie es der Abteilung Kanzlei ein. Wenn Sie ein neues Gesuch um Erteilung des Gastwirtschaftspatents ausfüllen, dann ist der Punkt "Dauernde Aufschiebung der Schliessungsstunde" bereits im Gesuch enthalten und es muss kein separates Gesuch gestellt werden.
 

Verzicht auf Gastwirtschaftspatent
 

Sind Sie bereits im Besitz eines Gastwirtschaftspatent, möchten aber gerne darauf verzichten, da Sie den Betrieb eingestellt haben? Dann melden Sie uns bitte mit dem Formular "Verzicht auf das Patent zur Führung einer Gastwirtschaft" die Beendigung.

Kontakt

Kanzlei
Dorfstrasse 13
Postfach 21
8103 Unterengstringen
Tel. 043 343 20 30
info@unterengstringen.ch

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